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Interessantes und Neues
20 Aug 2025
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Niedersächsisches FG
Zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Handels mit Non-Fungible Token
Beim Handel mit NFTs (z. B. digitalen Bilddateien als Sammelobjekte) handelt es sich
nicht um Lieferungen
, sondern um
sonstige Leistungen
Verkäufer gelten als
Unternehmer
; Leistungsempfänger sind die NFT-Käufer – nicht die Plattform (z. B. OpenSea)
Die
Pseudonymisierung der Wallet-Adressen
steht der Umsatzsteuerbarkeit nicht entgegen
Nachweispflichten
: Wer nicht nachweist, dass der Käufer Unternehmer ist, muss davon ausgehen, dass es sich um Leistungen an Konsumenten handelt.
14 Aug 2025
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Finanzminesterium Hessen
Pilotprojekt: Das Finanzamt Kassel übernimmt die Einkommensteuererklärung für 2024
Das Finanzamt erstellt auf Basis bereits vorliegender elektronischer Daten einen Steuerbescheid-Vorschlag und informiert ausgewählte Bürger
Betroffene müssen den Vorschlag nur noch prüfen. Wird kein Widerspruch eingelegt, gilt der Bescheid nach vier Wochen automatisch als angenommen.
Wer zusätzliche Aufwendungen oder Informationen ergänzen möchte, kann dies bequem online über ELSTER mitteilen. Auch dann ist keine gesonderte Steuererklärung mehr nötig.
14 Aug 2025
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Finanzminesterium NRW
Steuer-Infos für Influencer und
Content-Creator
Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen (NRW) stellt ab sofort eine zentrale Informationsseite für Influencer und Content-Creator zur Verfügung
Übersicht zu
allen steuerlich relevanten Einnahmen
wie Geld, Produkte, Gutscheine oder Geschenke aus Influencer-Tätigkeiten
Schritt-für-Schritt-Erklärungen zu Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und zur Abgrenzung verschiedener Einnahmearten wie Sponsorings, Produktplatzierungen, Merchandise oder Preisgelder